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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier gesund und sein Eigentum ist.
Katzen müssen aktuell gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und
Tollwut geimpft, sowie mit einem aktiven Schutz gegen innere und äußere Parasiten versehen sein.
Des weiteren ist eine Impfung gegen Leukose empfehlenswert.
Der gültige Impfausweis ist zu hinterlegen.
Nager und Vögel sind in ihren eigenen Käfigen
mitzubringen.
Bitte haben sie Verständnis dafür, dass verletzte Tiere, Tiere mit
Parasitenbefall sowie geschlechtsreife, unkastrierte Katzen nicht aufgenommen werden können.
Sollte
während der Verweildauer eine tierärztliche Behandlung für notwendig
erachtet werden, sind alle damit verbundenen Kosten
(Tierarztrechnung, Km-Geld und Aufwandsvergütung) vom Eigentümer zu
tragen. Behandelnder Tierarzt wird, wenn keine andere Vereinbarung
getroffen wurde, der Haustierarzt der Tierpension. Bei schwerer
Erkrankung wird das Tier auf Kosten des Eigentümers in eine Tierklinik
überstellt.
Sollte sich das Tier während des Aufenthaltes verletzen oder
ableben, so können vom Eigentümer keine wie auch immer gearteten Ansprüche an den Betreiber der
Tierpension gestellt werden.
Etwaige Schäden, die das Haustier während seines Aufenthaltes in
der Tierpension verursacht, gehen zu Lasten des Eigentümers.
Für Schäden an Gegenständen die der Tiereigentümer mit in die
Pension bringt, wird keine Haftung übernommen.
Reservierungen müssen 2 Wochen vor Inanspruchnahme des
Pensionsplatzes durch den Eigentümer bestätigt werden. Geschieht dieses nicht, wird der
Platz bei Bedarf anderweitig vergeben.
Beim erstmaligen Aufenthalt in der Tierpension sind 50% der
voraussichtlichen Gesamtkosten im voraus zu bezahlen, der Restbetrag bei Abholung des
Tieres. Bring- und Abholtag gelten jeweils als volle Pensionstage.
Ist das Tier, ohne erneute Absprache, zwei Wochen nach dem
vereinbarten Termin nicht abgeholt worden, wird es vom Betreiber der Tierpension einem Tierschutzverein oder
einer geeigneten Privatperson übergeben. Die bis dahin angefallenen Kosten sind vom Eigentümer zu
tragen.
Betreuung im eigenen Zuhause (Homesitting)
Bei der Betreuung
von Tieren im eigenen Umfeld gelten folgende Punkte:
Der Tierhalter versichert, dass das zu betreuende Tier gesund und
sein Eigentum ist.
Sollte
während der Betreuungsdauer eine tierärztliche Behandlung für notwendig
erachtet werden, sind alle damit verbundenen Kosten (Tierarztrechnung,
Km-Geld und Aufwandsvergütung) vom Eigentümer zu tragen. Behandelnder
Tierarzt wird, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, der
Haustierarzt der Tierpension. Bei schwerer Erkrankung wird das Tier auf
Kosten des Eigentümers in eine Tierklinik überstellt.
Sollte sich das Tier während des Betreuungszeitraumes verletzen
oder ableben, so können vom Eigentümer keine wie auch immer gearteten Ansprüche an den Betreiber
der Tierpension gestellt werden.
Etwaige Schäden, die das Haustier während seines Aufenthaltes in
der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus verursacht, gehen zu Lasten des Eigentümers. Die
Haftung der betreuenden Kleintierpension wird ausdrücklich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
50% der voraussichtlichen Gesamtkosten sind im voraus zu bezahlen,
der Restbetrag bei Beendigung der Betreuungszeit.
Der Umfang der Betreuung wird im jeweiligen Pensionsvertrag
individuell geregelt.