Allgemeine Geschäftsbedingungen 
- Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier gesund und sein Eigentum ist.
- Katzen müssen aktuell gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und
Tollwut (bei Freigängern) geimpft, sowie mit einem aktiven Schutz gegen innere und äußere Parasiten versehen sein.
Bezüglich der Leukoseimpfung beraten Sie sich bitte mit Ihrem Tierarzt.
Der gültige Impfausweis ist zu hinterlegen. - Kaninchen, Nager und Vögel sind in ihren eigenen Käfigen mitzubringen.
- Bitte haben sie Verständnis dafür, dass verletzte Tiere, Tiere mit Parasitenbefall sowie geschlechtsreife, unkastrierte Katzen nicht aufgenommen werden können.
- Sollte während der Verweildauer eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, sind alle damit verbundenen Kosten (Tierarztrechnung, Km-Geld und Aufwandsvergütung) vom Eigentümer zu tragen. Behandelnder Tierarzt wird, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, der Haustierarzt der Tierpension. Bei schwerer Erkrankung wird das Tier auf Kosten des Eigentümers in eine Tierklinik überstellt.
- Sollte sich das Tier während des Aufenthaltes verletzen oder ableben, so können vom Eigentümer keine wie auch immer gearteten Ansprüche an den Betreiber der Tierpension gestellt werden.
- Etwaige Schäden, die das Haustier während seines Aufenthaltes in der Tierpension verursacht, gehen zu Lasten des Eigentümers.
- Für Schäden an Gegenständen die der Tiereigentümer mit in die Pension bringt (z.B. Kratzbäume, Körbchen, Decken, usw.), wird keine Haftung übernommen.
- Reservierungen müssen 2 Wochen vor Inanspruchnahme des Pensionsplatzes durch den Eigentümer bestätigt werden. Geschieht dieses nicht, wird der Platz bei Bedarf anderweitig vergeben.
- Beim erstmaligen Aufenthalt in der Tierpension sind 50% der voraussichtlichen Gesamtkosten im voraus zu bezahlen, der Restbetrag bei Abholung des Tieres. Bring- und Abholtag gelten jeweils als volle Pensionstage.
- Ist das Tier, ohne erneute Absprache, zwei Wochen nach dem vereinbarten Termin nicht abgeholt worden, wird es vom Betreiber der Tierpension einem Tierschutzverein oder einer geeigneten Privatperson übergeben. Die bis dahin angefallenen Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.
Betreuung im eigenen Zuhause (Homesitting)
Bei der Betreuung von Tieren im eigenen Umfeld gelten folgende Punkte:
- Der Tierhalter versichert, dass das zu betreuende Tier gesund und sein Eigentum ist.
- Sollte während der Betreuungsdauer eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, sind alle damit verbundenen Kosten (Tierarztrechnung, Km-Geld und Aufwandsvergütung) vom Eigentümer zu tragen. Behandelnder Tierarzt wird, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, der Haustierarzt der Tierpension. Bei schwerer Erkrankung wird das Tier auf Kosten des Eigentümers in eine Tierklinik überstellt.
- Sollte sich das Tier während des Betreuungszeitraumes verletzen oder ableben, so können vom Eigentümer keine wie auch immer gearteten Ansprüche an den Betreiber der Tierpension gestellt werden.
- Etwaige Schäden, die das Haustier während seines Aufenthaltes in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus verursacht, gehen zu Lasten des Eigentümers. Die Haftung der betreuenden Kleintierpension wird ausdrücklich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- 50% der voraussichtlichen Gesamtkosten sind im voraus zu bezahlen, der Restbetrag bei Beendigung der Betreuungszeit.
- Der Umfang der Betreuung wird im jeweiligen Pensionsvertrag individuell geregelt.

